Orthopädie Mariahilf

Mariahilferstr. 76/4/40, 2. Hof links. 1070 Wien

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Was bedeutet Wahlarzt?
Ein Wahlarzt kann mit Ihrer Krankenkasse nicht direkt verrechnen. Sie erhalten bei Konsultation des Wahlarztes eine Honorarnote, die Sie bar oder per Überweisung begleichen können.
Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen. Je nach Krankenkasse und Art der durchgeführten Behandlung(en) wir Ihnen ein Teil der Kosten rückerstattet.
Außerdem übernehmen manche Zusatzversicherungen einen Teil der Behandlungskosten (diesbezügliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft).

Was kostet eine Wahlarzt-Ordination/Konsultation?
Die Kosten für eine Erstordination (erstmalige Konsultation wegen eines speziellen Leidens/Problems) betragen 150 € . Folgeordination (d.h. weitere Konsultationen/Behandlungen wegen dieses Leidens) sind mit 90-150 € veranschlagt.

Wie reiche ich eine Honorarnote bei meiner Krankenkasse ein?
Ein entsprechendes Antragsformular liegt in der Ordination auf. Das Formular füllen Sie aus und schicken es mit ihrer Honorarnote und einer Zahlungsbestätigung per Post an Ihre Krankenkasse.
Die Adresse Ihrer Krankenkasse können Sie dieser Liste entnehmen.

Muß ich Wahlarzt-Rezepte und Überweisungen umschreiben lassen?
Rezepte der WGKK werden von Ihrer Apotheke im allgemeinen problemlos angenommen; die Apotheke übernimmt dann die Einreichung für Sie. Für die anderen Krankenkassen gibt es bei den Apotheken keine einheitliche Regelung, diesbezüglich halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Apotheke.
Vom Wahlarzt ausgestellte Überweisungen werden auch bei vielen Instituten und Kollegen anderer Fachrichtungen akzeptiert, die dann die chefärztliche Bewilligung für Sie einholen. Das im Einzelfall notwendige Vorgehen klären Sie am besten direkt per Telefon.
Auf jeden Fall können Wahlarzt-Rezepte und -Überweisungen von Ihrem praktischen Arzt oder den Zweigstellen Ihrer Krankenkasse umgeschrieben werden.